Ein Bußgeldbescheid wird zwei Wochen nach der Zustellung rechtskräftig, wenn niemand Einspruch einlegt. Rufen Sie an, sobald er im Briefkasten liegt.
Bußgeld und Fahrverbot
Wir fordern die Akte an und sehen uns Messgerät, Eichschein, Messprotokoll und das Foto an. Droht ein Fahrverbot, sprechen wir früh darüber, wann Sie es antreten.
Unfall und Schaden
Nach einem Unfall beziffern wir Reparatur, Gutachten, Mietwagen oder Nutzungsausfall und Wertminderung. Mit der gegnerischen Versicherung schreiben wir, nicht Sie.

ZuständigJonas BrodersenRechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
