Gegen eine Kündigung bleiben drei Wochen ab Zugang für die Klage beim Arbeitsgericht. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Kündigung und Abmahnung
Wir prüfen Form, Zugang, Kündigungsgrund und, wo es einen gibt, die Anhörung des Betriebsrats. Eine Abmahnung sehen wir uns an, bevor sie zur Grundlage der nächsten Kündigung wird.
Aufhebungsvertrag und Zeugnis
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Wir lesen ihn mit Ihnen vor der Unterschrift, ebenso das Zeugnis mit seinen üblichen Formeln.

ZuständigLeyla DemirRechtsanwältin
