Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen, und schweigen dürfen Sie immer. Rufen Sie an, bevor Sie etwas zur Sache sagen.
Ermittlungsverfahren
Erst lesen wir die Ermittlungsakte, dann entscheiden Sie mit uns, ob und was Sie aussagen. Kommt es zur Durchsuchung, rufen Sie uns sofort an.
Strafbefehl und Hauptverhandlung
Gegen einen Strafbefehl bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Vor einer Hauptverhandlung gehen wir mit Ihnen durch, wer dort was fragt.

ZuständigJonas BrodersenRechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
