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Strafrecht

Eine Hand steckt einen gelben Behördenbrief in einen Hausbriefkasten

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen, und schweigen dürfen Sie immer. Rufen Sie an, bevor Sie etwas zur Sache sagen.

Ermittlungsverfahren

Erst lesen wir die Ermittlungsakte, dann entscheiden Sie mit uns, ob und was Sie aussagen. Kommt es zur Durchsuchung, rufen Sie uns sofort an.

Strafbefehl und Hauptverhandlung

Gegen einen Strafbefehl bleiben zwei Wochen für den Einspruch. Vor einer Hauptverhandlung gehen wir mit Ihnen durch, wer dort was fragt.

Porträt von Jonas Brodersen

ZuständigJonas BrodersenRechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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