Nach einer Trennung klären wir zuerst, was sofort gilt: wer in der Wohnung bleibt, wer Unterhalt zahlt und wo die Kinder wohnen.
Trennung und Scheidung
Geschieden wird in der Regel nach einem Trennungsjahr. Wir halten den Trennungszeitpunkt fest, rechnen den Zugewinn und prüfen den Versorgungsausgleich.
Unterhalt und Kinder
Den Kindesunterhalt rechnen wir nach der Düsseldorfer Tabelle, den Ehegattenunterhalt nach dem Einkommen beider. Für Umgang und Sorge suchen wir zuerst eine Regelung ohne Gericht.

ZuständigDr. Henrike AhlgrimmRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
