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Familienrecht

Ein Kinderrucksack mit Plüschhase wird auf einem Bett gepackt

Nach einer Trennung klären wir zuerst, was sofort gilt: wer in der Wohnung bleibt, wer Unterhalt zahlt und wo die Kinder wohnen.

Trennung und Scheidung

Geschieden wird in der Regel nach einem Trennungsjahr. Wir halten den Trennungszeitpunkt fest, rechnen den Zugewinn und prüfen den Versorgungsausgleich.

Unterhalt und Kinder

Den Kindesunterhalt rechnen wir nach der Düsseldorfer Tabelle, den Ehegattenunterhalt nach dem Einkommen beider. Für Umgang und Sorge suchen wir zuerst eine Regelung ohne Gericht.

Porträt von Dr. Henrike Ahlgrimm

ZuständigDr. Henrike AhlgrimmRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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