Wir vertreten Mieter wie Vermieter und lesen zuerst den Mietvertrag. Vieles, worüber gestritten wird, steht schon darin.
Nebenkosten und Mieterhöhung
Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Bei einer Mieterhöhung prüfen wir Mietspiegel, Kappungsgrenze und Begründung.
Mängel und Kündigung
Zeigen Sie einen Mangel schriftlich und mit Fotos an, bevor Sie weniger zahlen. Bei einer Kündigung prüfen wir Form, Frist und den genannten Grund.

ZuständigLeyla DemirRechtsanwältin
