Eine Erbschaft lässt sich in der Regel nur binnen sechs Wochen ausschlagen, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Stellung als Erbe erfahren.
Testament und Vorsorge
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Wir formulieren es so, dass später niemand rätseln muss, was gemeint war.
Pflichtteil und Erbengemeinschaft
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld und verjährt in der Regel nach drei Jahren. In einer Erbengemeinschaft bereiten wir die Teilung vor, mit Zahlen statt Vorwürfen.

ZuständigDr. Henrike AhlgrimmRechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
